STELLENAUSSCHREIBUNG
Die Gemeindeverwaltung Dreiheide sucht für ihre Kindertageseinrichtungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt:
Erzieher*in (m/w/d) in Teilzeit (30 Stunden pro Woche)
Die Stelle ist bis 31.07.2026 befristet.
Tätigkeitsbeschreibung:
Das Aufgabengebiet umfasst die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Alter von 1 bis 11 Jahren in der Kindereinrichtung. Die Arbeitszeit ist innerhalb der Öffnungszeiten gem. Dienstplan der Kindertageseinrichtung.
Unsere Anforderungen an Sie:
Abschluss als staatlich anerkannter Erzieher (m/w/d), staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger (m/w/d), Kinderpfleger/in (m/w/d) oder einen anderen Abschluss zur pädagogischen Fachkraft (m/w/d) entsprechend § 1 Abs. 1 der SächsQualiVO
Heilpädagogische Zusatzausbildung wünschenswert
Kenntnis und Anwendung des SächsKitaG, des Sächsischen Bildungsplans und der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften für Kindereinrichtungen
ein sicheres und freundliches Auftreten
ein liebevoller Umgang mit den Kindern
Erfahrung im Umgang mit herausfordernden Situationen
Flexibilität – Einsatz in allen Kindereinrichtungen der Gemeinde Dreiheide bei Bedarf möglich
Wir bieten Ihnen:
• ein interessantes, vielseitiges und verantwortungsvolles Tätigkeitsfeld
• eine Zusatzversorgung und vermögenswirksame Leistungen
Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Lichtbild, Beurteilungen, Zeugnisse und alle stellenbezogenen Nachweise sowie ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis, welches jedoch spätestens vor Beginn der Tätigkeit eingereicht werden muss) richten Sie bitte bis 12.01.2026 an:
Gemeindeverwaltung Dreiheide
Schulstraße 4
04860 Dreiheide OT Süptitz
oder per E-Mail an info@gemeinde-dreiheide.de
Bitte übermitteln Sie die elektronischen Anlagen im PDF-Format.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Liebschwager oder Frau Dachsel, Telefonnummer (0 34 21) 72170.
Sollten Sie Ihrer Bewerbung einen ausreichend frankierten Rückumschlag beilegen, senden wir Ihnen die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens gern zurück. Bewerbungsunterlagen ohne ausreichend frankierten Rückumschlag können nicht zurückgesandt werden und werden danach gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet.
Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass mit der Bewerbung gleichzeitig das Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung der persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilt wird.
Schwerbehinderte Bewerber werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Wir weisen auf § 11 Abs. 1 des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes hin, wonach wir zur Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungsverfahrens berechtigt sind. Sie können jederzeit Auskunft über Ihre Person betreffende Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten, die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten, die Löschung von personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen sowie der Verarbeitung personenbezogener Daten widersprechen.
Kosten, welche im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen (Reisekosten etc.) werden nicht erstattet.
Dreiheide, 19.12.2025



